Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

für den Betrieb der Indoor-Kartbahn 

  1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des  Betreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb der Indoor-Kartbahn, insbesondere für  Kartfahren, Events, Gruppenbuchungen, die Nutzung der Anlage sowie die Überlassung  von Leihequipment (z. B. Helme,). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht  anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. 

  1. Teilnahmevoraussetzungen 

Die Teilnahme am Fahrbetrieb ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer körperlich und  geistig in der Lage ist, ein Kart sicher zu führen. Personen, die unter dem Einfluss von  Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen,  sind vom Fahrbetrieb ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Erkrankungen, Verletzungen  oder sonstigen Umständen, die die Sicherheit gefährden können. 

Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Fahrbetrieb  auszuschließen oder die Fahrt zu verweigern, wenn Sicherheitsbedenken bestehen. 

  1. Alkohol und Fahrverbot 

Für alle Fahrer gilt eine Null-Promille-Regel. Der Konsum von Alkohol ist nur gestattet,  wenn anschließend keine Teilnahme am Fahrbetrieb mehr erfolgt. 

Teilnehmer, die unter Alkoholeinfluss fahren oder fahren wollen, werden vom  Fahrbetrieb ausgeschlossen und verlieren ihren Anspruch auf Teilnahme oder  Rückerstattung.In diesem Fall haftet der Teilnehmer für sämtliche daraus  entstehenden Personen- und Sachschäden. 

  1. Minderjährige

Minderjährige zwischen 8 und 17 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung eines  Erziehungsberechtigten sowie einer Haftungsfreistellungserklärung am Fahrbetrieb  teilnehmen. Ohne diese Unterlagen besteht kein Anspruch auf Teilnahme. 

  1. Fahren auf eigene Gefahr 

Kartfahren ist Motorsport und mit besonderen Risiken verbunden. Jeder Teilnehmer  nimmt auf eigene Gefahr am Fahrbetrieb teil. Typische Gefahren des Motorsports,  insbesondere Kollisionen, Schleudern, Abkommen von der Strecke oder technische  Defekte, gelten als bekannt und akzeptiert. 

  1. Haftung des Betreibers 

Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen  oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sofern diese  auf einem Organisations- oder Aufsichtsverschulden des Betreibers beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für typische Motorsportgefahren, Eigenverschulden der  Teilnehmer oder Fahrfehler anderer Fahrer wird keine Haftung übernommen. 

  1. Verhalten und Fahrregeln 

Den Anweisungen des Personals sowie den Streckenposten ist unbedingt Folge zu  leisten. Flaggen, Lichtsignale und sonstige Hinweise sind verbindlich. Gefährliches, rücksichtsloses oder regelwidriges Fahren führt zum sofortigen  Ausschluss vom Fahrbetrieb. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf  Rückerstattung. 

  1. Schäden an Karts und Anlagen 

Teilnehmer, die durch eigenes Fehlverhalten Schäden an Karts, der Strecke oder  sonstigen Einrichtungen verursachen, haften für sämtliche daraus entstehenden  Kosten, einschließlich Reparatur, Ersatzteile, Arbeitszeit und Ausfallzeiten.

  1. Leihequipment (Helme etc.) 

Das ausgegebene Leihequipment bleibt Eigentum des Betreibers und darf  ausschließlich auf dem Gelände der Kartbahn genutzt werden. 

Das Entfernen von Leihequipment vom Gelände ist unzulässig und zieht eine  Vertragsstrafe sowie Schadensersatz in Höhe des Neupreises nach sich. Bei Verlust  oder Beschädigung ist ebenfalls der Neupreis zu ersetzen. 

  1. Videoüberwachung 

Die Kartbahn ist videoüberwacht. Die Aufzeichnungen dürfen zur Unfallaufklärung,  Schadensermittlung und Beweisführung verwendet werden. 

  1. Buchungen, Events und Gruppen 

Buchungen und Eventreservierungen sind verbindlich. Stornofristen und No-Show Regelungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Bei Nichterscheinen oder  verspäteter Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Abbrüche aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Fehlverhalten der Teilnehmer  begründen ebenfalls keinen Rückerstattungsanspruch. 

  1. Witterung, Technik und Unterbrechungen 

Bei technischen Defekten, Unterbrechungen, sicherheitsbedingten Abbrüchen oder  sonstigen organisatorischen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder  Schadensersatz.

  1. Hausrecht 

Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Personen von der Nutzung der  Anlage auszuschließen, Hausverbot zu erteilen oder Fahrten jederzeit abzubrechen. Ein  Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesen Fällen nicht. 

  1. Gerichtsstand und Recht 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Kartbahn, soweit gesetzlich  zulässig. 

  1. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.