Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Betrieb der Indoor-Kartbahn
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Betreibers im Zusammenhang mit dem Betrieb der Indoor-Kartbahn, insbesondere für Kartfahren, Events, Gruppenbuchungen, die Nutzung der Anlage sowie die Überlassung von Leihequipment (z. B. Helme,). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
- Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Fahrbetrieb ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kart sicher zu führen. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, sind vom Fahrbetrieb ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen Umständen, die die Sicherheit gefährden können.
Der Betreiber ist berechtigt, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Fahrbetrieb auszuschließen oder die Fahrt zu verweigern, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.
- Alkohol und Fahrverbot
Für alle Fahrer gilt eine Null-Promille-Regel. Der Konsum von Alkohol ist nur gestattet, wenn anschließend keine Teilnahme am Fahrbetrieb mehr erfolgt.
Teilnehmer, die unter Alkoholeinfluss fahren oder fahren wollen, werden vom Fahrbetrieb ausgeschlossen und verlieren ihren Anspruch auf Teilnahme oder Rückerstattung.In diesem Fall haftet der Teilnehmer für sämtliche daraus entstehenden Personen- und Sachschäden.
- Minderjährige
Minderjährige zwischen 8 und 17 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten sowie einer Haftungsfreistellungserklärung am Fahrbetrieb teilnehmen. Ohne diese Unterlagen besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
- Fahren auf eigene Gefahr
Kartfahren ist Motorsport und mit besonderen Risiken verbunden. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Fahrbetrieb teil. Typische Gefahren des Motorsports, insbesondere Kollisionen, Schleudern, Abkommen von der Strecke oder technische Defekte, gelten als bekannt und akzeptiert.
- Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sofern diese auf einem Organisations- oder Aufsichtsverschulden des Betreibers beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für typische Motorsportgefahren, Eigenverschulden der Teilnehmer oder Fahrfehler anderer Fahrer wird keine Haftung übernommen.
- Verhalten und Fahrregeln
Den Anweisungen des Personals sowie den Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Flaggen, Lichtsignale und sonstige Hinweise sind verbindlich. Gefährliches, rücksichtsloses oder regelwidriges Fahren führt zum sofortigen Ausschluss vom Fahrbetrieb. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Schäden an Karts und Anlagen
Teilnehmer, die durch eigenes Fehlverhalten Schäden an Karts, der Strecke oder sonstigen Einrichtungen verursachen, haften für sämtliche daraus entstehenden Kosten, einschließlich Reparatur, Ersatzteile, Arbeitszeit und Ausfallzeiten.
- Leihequipment (Helme etc.)
Das ausgegebene Leihequipment bleibt Eigentum des Betreibers und darf ausschließlich auf dem Gelände der Kartbahn genutzt werden.
Das Entfernen von Leihequipment vom Gelände ist unzulässig und zieht eine Vertragsstrafe sowie Schadensersatz in Höhe des Neupreises nach sich. Bei Verlust oder Beschädigung ist ebenfalls der Neupreis zu ersetzen.
- Videoüberwachung
Die Kartbahn ist videoüberwacht. Die Aufzeichnungen dürfen zur Unfallaufklärung, Schadensermittlung und Beweisführung verwendet werden.
- Buchungen, Events und Gruppen
Buchungen und Eventreservierungen sind verbindlich. Stornofristen und No-Show Regelungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Abbrüche aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Fehlverhalten der Teilnehmer begründen ebenfalls keinen Rückerstattungsanspruch.
- Witterung, Technik und Unterbrechungen
Bei technischen Defekten, Unterbrechungen, sicherheitsbedingten Abbrüchen oder sonstigen organisatorischen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
- Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Personen von der Nutzung der Anlage auszuschließen, Hausverbot zu erteilen oder Fahrten jederzeit abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesen Fällen nicht.
- Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Kartbahn, soweit gesetzlich zulässig.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.